Kirchensteuer

Die wichtigste Unterstützung für die Arbeit vor Ort ist Ihre Kirchenmitgliedschaft. Sie finanzieren durch Ihre Kirchensteuer die kirchliche Arbeit solidarisch mit. Damit kann Kirche auch dort sein, wo die Gemeindeglieder nicht in der Lage sind, größere Summen zu spenden.
Ein großer Teil Ihrer Kirchensteuer kommt auch Ihnen direkt zugute: Pfarrerinnen, Diakone und Kirchenmusiker für die Arbeit mit den Menschen vor Ort werden aus dem Kirchensteueraufkommen bezahlt.

Anderes ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, aber ebenso notwendig: Die Ausbildung und die Nachwuchsgewinnung für kirchliche Berufe oder die sorgfältige rechtliche Gestaltung kirchlicher Arbeit – hierzu gehören z.B. Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt.

Ein kurzes Video zeigt weitere Beispiele:

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Darüber hinaus sind wir dankbar dafür, wenn Sie mit Spenden zielgerichtet Schwerpunkte setzen und Neues möglich machen.

Aufteilung je 100 Euro meiner Kirchensteuer

Gemeindearbeit

Gottesdienst, Kirchenmusik, Personal in den Gemeinden inkl. Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindediakoninnen und -diakone, Gruppen und Kreise in der Gemeinde

Bildung Religionsunterricht & Ausbildung

Erwachsenenbildung, Schulen, Hochschulen, Büchereien, Archive, Fort- & Weiterbildung

Kirchliche
Organisation & Verwaltung

Zentrale Aufgaben wie die Kirchenleitung, Versicherungen, Rechnungsprüfung, Personalverwaltung

Gebäudeunterhaltung

Kirchen, Gemeinderäume, Pfarrhäuser, vieles denkmalgeschützt und ortsbildprägend

Diakonie

Entwicklungshilfe, Missionswerke, Diakoniestationen, Altenheime, Krankenhäuser, Sozialarbeit

Rücklagen & Rückstellungen

Als Zukunftsvorsorge und zur Abdeckung eingegangener Verpflichtungen

Arbeit mit
Kindern & Jugendlichen

Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendgruppen, Schülerarbeit

Gesamtkirchliche Aufgaben

Zuweisungen an die EKD, Unterstützung finanzschwächerer evangelischer Kirchen, Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen

Kosten Kirchen­steuer­erhebung

Zahlung an die staatliche Finanzverwaltung dafür, dass sie die Kirchensteuer zusammen mit der Einkommensteuer erhebt

Beratung & Seelsorge

Krankenhausseelsorge, Betreuung von Flüchtlingen, Notfallseelsorge

Der Staat gewährt der Kirche wie auch anderen freien Trägern in erster Linie Zuschüsse für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben, von denen die Gesellschaft insgesamt profitiert. Die Evangelische Landeskirche in Baden erhält hier z. B. Zuschüsse für:

  • die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen,
  • den Religionsunterricht, der Teil des staatlichen Bildungsauftrags ist,
  • die kirchliche Bildungsarbeit in Form von Evangelischen Hochschulen oder der Erwachsenenbildung.

Darüber hinaus gibt es historisch bedingte Staatsleistungen. Das Land Baden-Württemberg zahlt diese als Entschädigung für staatliche Enteignungen Anfang des 19. Jahrhunderts an die Kirchen. Diese sind eine Ersatzleistung für Vermögenserträge, die wegen der Enteignungen nicht mehr an die Kirchen, sondern an den Staat gehen.

Die Kirchensteuer wird im Auftrag der Kirche durch den Staat eingezogen. Deshalb können wir nicht direkt und persönlich für Ihren Beitrag danken. Das möchten wir jetzt auf dieser Seite nachholen. Wir bedanken uns auch bei allen Spenderinnen und Spendern, die Gutes mit ihren finanziellen Gaben weitergeben. Und wir bedanken uns bei allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unsere Kirche und christliche Werte lebendig werden lassen. Es ist der Verdienst von Ihnen allen, dass die Evangelische Landeskirche in Baden ihre Aufgaben erfüllen kann.

Wissenswertes rund um Haushalt und Kirchensteuer
⇒ Ihre Fragen zur Kirchensteuer

Die gezahlte Kirchensteuer mindert bei der Steuererklärung wie eine Spende das zu versteuernde Einkommen. Die tatsächliche finanzielle Belastung liegt deshalb deutlich unter dem monatliche abgeführten Betrag. Modellrechnungen finden Sie im
⇒ Kirchensteuerrechner.

Broschüren der Evangelischen Landeskirche in Baden
PDF File Icon „Was Sie uns anvertrauen“ (Kirchensteuer, Spenden, Finanzen)
PDF File Icon „Wie reich ist die Kirche wirklich?“ (Kirchensteuer, Staatsleistungen und Besitztümer)

360°–Panorama: J. Kurz
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