Die Taufe ist in erster Linie die Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit dem Akt der Taufe wird der Täufling auch in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen.

Für die Taufe gibt es weder ein „zu früh“ noch ein „zu spät“. Die meisten Täuflinge bei uns sind im Säuglings- oder Kleinkindalter.
Es lassen sich aber immer wieder auch Jugendliche (etwa im Rahmen der Konfirmandenzeit) oder Erwachsene taufen. Bei der Gestaltung eines Gottesdienstes gehen wir gerne flexibel auf diese unterschiedlichen Situationen ein. Wenn Taufeltern oder Paten es wünschen, können sie sich gerne durch Lesungen, Liedvorschläge oder musikalische Beiträge an der Gottesdienstgestaltung beteiligen.

Die Taufen finden im Gemeindegottesdienst um 10.00 Uhr statt. Wenn für einen Sonntag mehr als drei Taufen angemeldet werden, feiern wir einen eigenständigen Taufgottesdienst um 11.30 Uhr statt.

Einmal im Jahr feiern wir Taufen auch an einem anderen Ort wie dem Brunnen an der Nikolauskapelle (nächster Termin: 30. Juni 2024).

Termine

Themenauswahl

Ich interessiere mich für

Taufe meines Kindes am (bitte wählen Sie oben ein Datum)

Zum Kennenlernen und zu Ihrer Vorbereitung auf den Taufgottesdienst wird ein Taufgespräch geführt. Es findet 4-6 Wochen vor der Taufe statt. Der Pfarrer / die Pfarrerin, der/die den Gottesdienst gestaltet, vereinbart dafür mit Ihnen einen Termin.

Meine Taufe am bitte wählen Sie oben ein Datum

Zum Kennenlernen und zu Ihrer Vorbereitung auf den Taufgottesdienst wird ein Taufgespräch geführt. Es findet 4-6 Wochen vor der Taufe statt. Der Pfarrer / die Pfarrerin, der/die den Gottesdienst gestaltet, vereinbart dafür mit Ihnen einen Termin.

Patenbescheinigung

Paten übernehmen eine wichtige kirchliche Aufgabe. Sie versprechen, bei der christlichen Erziehung des Täuflings mitzuwirken und in Glaubens- und Lebensfragen als Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin da zu sein. Mit dem kirchlichen Patenamt können deshalb nur Kirchenmitglieder beauftragt werden.

Wenn Sie auswärts Pate oder Patin werden möchten, stellt Ihnen unser Sekretariat gerne eine Patenbescheinigung aus. Diese bestätigt der anderen Gemeinde, dass Sie nach geltendem kirchlichen Recht ein Patenamt ausüben dürfen.

Eine Patenbescheinigung können Sie hier gleich beantragen. Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht auch Ihr Konfirmationsdatum an.

Entlassschein

In unserer Landeskirche findet die Taufe üblicherweise in der Gemeinde statt, in der man wohnt. Durch die Taufe werden die Getauften auch Teil der Kirche und damit auch Teil der Gemeinde.

Wenn Sie als Gemeindeglied der Stadtkirchengemeinde Ihr Kind oder sich selbst nicht bei uns taufen lassen möchten, benötigen Sie einen Entlassschein („Dimissoriale“). Dieser bescheinigt Ihre Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche, damit die andere Gemeinde die Taufe durchführen kann. Gleichzeitig wird dadurch auch sichergestellt, dass die andere Kirchengemeinde unserem Pfarramt die vollzogene Taufe mitteilt, denn diese Amtshandlung wird auch bei uns, Ihrer „Wohnsitzgemeinde“, ins Kirchenbuch eingetragen.

Einen Entlassschein können Sie hier gleich beantragen.

Nach dem Absenden werden Ihre Angaben als E-Mail weitergeleitet. Ihre Daten werden nicht in unserem Anfrage-System gespeichert. Alternativ können Sie auch eine E-Mail senden an: service@stadtkirche‑durlach.de
Bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren ist es üblich, einen oder mehrere Paten zu benennen.

Paten übernehmen eine wichtige kirchliche Aufgabe. Sie versprechen, bei der christlichen Erziehung des Täuflings mitzuwirken und in Glaubens- und Lebensfragen als Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin da zu sein. Mit dem kirchlichen Patenamt können deshalb nur Kirchenmitglieder beauftragt werden. Sie können auch der römisch-katholischen oder einer anderen Kirche angehören, die zur Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) gehört. Innerhalb der ACK werden Taufen gegenseitig anerkannt. Eine/r der Paten sollte nach Möglichkeit der evangelischen Landeskirche angehören.
Paten aus einer anderen Gemeinde als unserer Stadtkirchen-Gemeinde Durlach benötigen vom zuständigen Heimatpfarramt eine „Patenbescheinigung“.

Anregungen und Antworten auf die häufigsten Fragen zur Taufe Ihres Kindes finden Sie in der Broschüre „Ihr Kind wird getauft“, hier als PDF zum Herunterladen

Weitere Informationen